Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich:

Wir kontrahieren ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen; maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Durch die Nichtinanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte keinesfalls verzichtet. Abweichenden  Bedingungen in Kundenbestellungen wird schon jetzt widersprochen; derartige abweichende Bedingungen gelten – wenn sie von uns nicht schriftlich akzeptiert werden – als nicht beigesetzt.

II. Vertragsabschluss:

Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme einer Bestellung steht  uns eine Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Eingang der Bestellung, zur Verfügung; bis zum Ablauf  dieser Frist ist der Kunde an seine Bestellung gebunden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde  verbindlich sein Vertragsan gebot. Der Vertrag gilt erst mit Zugang einer schriftlichen  Auftragsbestätigung durch uns an den Kunden als geschlossen. Auch das Absenden der vom Kunden  bestellten Ware durch uns oder durch das Abholen der Ware durch den Kunden selbst bewirkt den  Vertragsabschluss. Unsere Außendienstmitarbeiter sind für den Abschluss von Verträgen in unserem  Namen nicht bevollmächtigt. Bei Vereinbarung von „Circa-Mengen“ sind wir zu einer Mehr- oder  Minderleistung von maximal zehn Prozent berechtigt ; maßgebend ist das Abgangsgewicht. Für normalen Gewichtsschwund während des Transportes übernehmen wir keine wie immer geartete  Haftung.

III. Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager, sind freibleibend zuzüglichgesetzlicher Mehrwertsteuer und verstehen sich  ?  sofern keine ausdrückliche andere Währungsangabe erfolgt  ?  in Euro (EUR). Wir behalten uns vor, Beförderungs ?  und sonstige Nebenspesen  ?  mit Ausnahme einer einfachen handelsüblichen Verpackung  ?  gesondert in Rechnung zu stellen. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Auftragsabänderung trägt in jedem Fall der Käufer.

IV. Lieferung:

Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich freibleibend. Jeder unvorhergesehene Umstand und jeder Fall höherer Gewalt bei uns oder den Lieferanten von uns, welche die Herstellung oder den Handel derFabrikate behindern, verzögern oder unmöglich machen, wie z. Bsp. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, Aussperrung oder Streik, Fehlen von notwendigen Materialien, Betriebsstörungen,  Transportstörungen, Lieferverweigerungen von Vorlieferanten, Rohstoffmangel oder deren verspätete Zuteilung, etc., sowie andere von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse berechtigen uns dazu, vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen, die mengenmäßige und/oder qualitative Auswahlquote zu reduzieren oder den Liefertermin zumindest um die Dauer der Behinderung, hinauszuschieben.  Hieraus erwachsen dem Kunden keine wie immer gearteten Ersatzansprüche, ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Unterbleibt die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden, sind wir berechtigt, die Ware auf  Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Leihweiseüberlassene Gitterboxen, Container, oder andere Transportverpackungen verbleiben mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung im Eigentum von uns; sie werden vom Kunden auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an uns retourniert. Den Kunden trifft die volle Haftung für Beschädigung oder Verlust während des Transports. Für den Fall der nicht unverzüglichen Retournierung werden wir die Transportverpackungen in Rechnung stellen. In den Preisen ist nur eine handelsübliche Verpackung der Ware enthalten. Wird vom Kunden eine besondere Verpackung gewünscht, so wird diese, sofern wir diesem Wunsch nachkommen, von uns weiterverrechnet. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial (Gebinde) geht nicht zu unseren Lasten. Retouren werden von uns nur nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung angenommen.

V. Erfüllungsort und Gefahrenübergang:

Als Erfüllungsort  für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen gilt der Sitz unseres Unternehmens. Nutzung und Preisgefahr gehen mit Übergabe zum Versand oder der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung nehmen wir nur auf Wunsch und unter Berechnung der Versicherungsprämie an den Käufer auf.

VI. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungsrecht:

Die Zahlung hat bar oder mit Bank ? oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Scheck und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen und die Zahlung gilterst dannals erfolgt, wenn der Gegenwert derselben nach Fälligkeit endgültig eingegangen ist. Diskont ? und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden sind unwirksam und füruns nicht bindend. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderungen von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Skontoabzüge und Abzüge von Boni setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind. Ab Fälligkeitstag werden bei Schuldnerverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 8 % über  dem Basiszinssatz verrechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung  und sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Umsatzboni werden nur mit Warenlieferungen gegenverrechnet.

VII. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (Rechnungsbeträge, Zinsen, Kosten, Mahnspesen, etc.), unser alleiniges Eigentum (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von uns berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu be ? oder verarbeiten oder zu vereinigen, außer in  jenen Fällen, in denen die Ware ausdrücklich  zur Weiterveräußerung, Be ? bzw. Verarbeitung oder Vereinigung bestimmt ist. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Begleichung unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden, insbesondere künftigen Forderungen gegen seinen Kunden/Auftraggeber zahlungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen  bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Auftraggebern ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Kunde mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreis ? forderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt; er ist  jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise zu verfügen. Auf Verlangen von uns hat der Kunde die Abtretung seinem Kunden/Auftraggeber bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden/Auftraggeber erforderlichen Unterlagen,  z. B. Rechnungen, auszuhändigen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. In jedem Fall hat der Kunde über  die Abtretung einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern sowie auf seinen Fakturen anzubringen. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für uns, ohne dass wird dadurch verpflichtet werden. Die neue Sache geht in unser Eigentum über. Bei Verarbeitung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Von uns zur Verfügung gestellte Werbemittel verbleiben im Eigentum von uns, sofern sie vom Kunden nicht vollständig bezahlt wurden. Der Kunde ist berechtigt, die von uns zur Verfügung gestellten  Werbemittel im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes vorbehaltlich des jederzeitigen unbegründeten Widerrufsrechtes von uns weiterzugeben. Im unserem Eigentum stehende Werbemittel sind jederzeit unverzüglich auf Verlangen zurückzugeben.

VIII. Gewährleistung:

Die von uns bezogenen Artikel entsprechen in ungeöffnetem Zustand und bei vorgeschriebener Lagerung  sowie bei Einhaltung der auf den Etiketten angegebenen Verarbeitungshinweisen den   Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechtes. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §   922 (1) ABGB sind nur solche, die von uns ausdrücklich gekennzeichnet werden. Warenempfehlungen     von uns sowie Produktbeschreibungen von uns oder des Herstellers gelten nicht als ausdrücklich    zugesicherte Eigenschaften. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate, soweit  nicht für einzelne Liefergegenstände ausdrücklich schriftlich besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Sofern der Zeitraum bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) kürzer als sechs Monate ist, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf diesen Zeitraum. Der Kunde hat zu beweisen,     dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Mängel müssen, bei sonstigem Anspruchsverlust,   binnen fünf Tagen (einlangend bei uns) schriftlich unter genauer Warenbezeichnung (insbesondere  Lieferscheinnummer, Lieferscheindatum, Chargennummer, etc.) und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels angezeigt werden. Die Frist beginnt mit  der Übergabe der Ware an den Kunden    bzw. bei Annahmeverzug mit  der Bekanntgabe der Übergabebereitschaft durch uns. Handelsüblicher  Schwund kann nicht beanstandet werden. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von sechs   Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Feststellung des    Vorliegens allfälliger Mängel genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die   Unterlagen etc. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, selbständiger Teile einer Lieferung,    berechtigen nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung.  Proben und Muster geben   Qualität, Abmessungen, Farbe, Verpackung und Aufmachung annähernd wider. Diese Eigenschaften   werden aber nicht zugesichert. Wir übernehmen dessenungeachtet keine Haftung für die Abweichung   der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. Geringfügige Abweichungen berechtigen den Kunden dann zu keinerlei Ersatz?  oder Gewährleistungs   ?ansprüchen,  bei nicht geringfügigen Abweichungen steht dem Kunden lediglich ein Anspruch auf  Ersatzlieferung zu. Wir können allerdings wahlweise den Rücktritt vom Vertrag erklären. Ersatzansprüche des  Kunden, egal welcher Art, sind ? mit  Ausnahmegroben Verschuldens ? ausgeschlossen. Vorbehaltlich zwingendergesetzlicher Bestimmungen behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch  bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge nach eigener  Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat uns der  Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, sind wir von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit. Sonstige Ersatzansprüche des Kunden, welcher Art immer, sind – mit Ausnahme groben Verschuldens von uns – ausgeschlossen. Die Anwendung des §  924 ABGB und des §933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

IX. Datenschutz:

Informationssicherheit und Datenschutz sind für die Ludwig Polsterer Vereinigte Walzmühlen Ges.m.b.H. die Basis für stabile und erfolgreiche Kundenbeziehungen. Alle von uns betriebenen Datenanwendungen stehen im Einklang mit den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes. Genaueres kann der unter www.roesselmehl.at/da-kummts-her/datenschutzerklaerung/ jederzeit abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Diese können Sie gerne auch per E-Mail unter office@roesselmehl.at anfordern. 

X. Allgemeines, geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort:

Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) bis zu seinem Widerruf in unsere Kundendatei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisinformationen informiert werden kann. Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt ausschließlich österreichischem, materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. UN ? Recht ist ausgeschlossen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird  das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von uns vereinbart.